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Der Markt für Training, Beratung und Coaching ist undurchsichtig und zudem einem ständigen Wandel unterworfen. Er ist gekennzeichnet durch eine Vielzahl methodischer, fachlicher und pädagogischer Ansätze.  Zudem gibt es auf diesem Markt  keine staatlich geregelten Zulassungsvoraussetzungen oder staatlich geprüfte Abschlüsse.

Zum Schutz der Interessen von Kund*innen und um Transparenz im Markt zu fördern, ist es uns als BDVT e.V. sehr wichtig, einen ethischen Handlungsleitfaden vorzulegen, mit dem sich BDVT-Mitglieder bei Eintritt in den BDVT schriftlich einverstanden erklären.

Die vorliegende BDVT-Compliance ist als Ergänzung zum Berufskodex für die Weiterbildung des Forums Werteorientierung in der Weiterbildung e.V. zu verstehen.

Die weitreichenden Verpflichtungen, die sich aus der BDVT-Compliance ergeben, unterstreichen, wie wichtig dem Verband das Siegel „BDVT“ als Qualitätsmerkmal ist.

BDVT-Compliance
Ehrenkodex für professionelle BDVT Trainer*innen, Berater*innen und Coaches

Artikel 1

Als im weitesten Sinne erwachsenenbildnerisch und beratend tätige Personen sind wir uns unserer Verantwortung gegenüber unseren Kund*innen, Teilnehmer*innen, Ratnehmenden oder Coachees bewusst. Wir nehmen die Aufgabe sehr gerne wahr, in vielerlei Hinsicht auch als Vorbild zu dienen. Dies gilt umso mehr, da wir großen Einfluss auf die Meinungsbildung, die persönliche Entwicklung von Menschen und auch die organisationale Entwicklung vieler Unternehmen nehmen.

Artikel 2

BDVT-Mitglieder legen größten Wert auf ihre eigene, permanente und professionelle Weiterentwicklung. Mindestens fünf nachweisbare eigene Weiterbildungstage pro Jahr sind dementsprechend für jedes BDVT-Mitglied anzustreben. ¹
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¹ Dies können Teilnahmen am BDVT-Camp oder ähnlichen Veranstaltungen sein, oder Hospitationen bei Kolleg*innen oder anderen Weiterbildungsveranstaltungen.

Artikel 3

Ein aus der Qualifikation der Mitglieder resultierender, professioneller Auftritt nach außen ist Grundlage dafür, dass der BDVT als der Verband der Expert*innen im Markt wahrgenommen wird. Der gesamte Berufsstand – vor allem die BDVT-Mitglieder – profitieren davon, dass die einzelnen Mitglieder durch herausragende Arbeit und zufriedene Kund*innen im Markt überzeugen.

Artikel 4

Der Nachweis der eigenen beruflichen Qualifikationen und Erfahrungen eines jeden BDVT- Mitglieds erfolgt in ehrlicher, offener und ausführlicher Weise in der Geschäftskommunikation – in Angeboten, auf der Internetseite, in Flyern etc. Dadurch wissen Kund*innen sehr genau, welche Fähigkeiten, Talente und Erfahrungen eingekauft werden.

Artikel 5

Im geschäftlichen Umgang mit Kund*innen, Subunternehmer*innen, Vermittler*innen und allen weiteren Geschäftspartner*innen wirtschaftet das BDVT-Mitglied ehrlich, nachhaltig und gesetzeskonform nach dem Leitbild der/des ehrbaren Kauffrau/Kaufmanns². Dies kann z.B. das Einhalten von Verträgen oder auch das pünktliche und ehrliche Steuerverhalten beinhalten.
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² Wirtschaftlichkeit und Moral sind im Leitbild der/des ehrbaren Kauffrau/Kaufmanns keine Gegensätze. Moral im Sinne von Tugendhaftigkeit ist die Bedingung für echte Wirtschaftlichkeit, verstanden als das nachhaltige Schaffen von Werten.

Artikel 6

BDVT-Mitglieder gehen schon bei der Bedarfsanalyse beim Kunden mit größter Sorgfalt vor, stellen sich auf jeweilige Auftraggeber*innen voll und ganz ein und stellen deren/dessen Ziele, die anzustrebende Entwicklung bzw. die Interessen der Teilnehmenden in den Mittelpunkt ihres Denkens und Handelns.

Artikel 7

Die geforderte Transparenz und Fairness gegenüber Kund*innen und Kolleg*innen beinhaltet auch die Einhaltung grundlegender Nachweis- und Zitier-Regeln. Ideen, Materialien, Titel, Methoden und Gedanken anderer Kolleg*innen werden vom BDVT-Mitglied entweder regelkonform zitiert, oder nur nach Genehmigung der Urheberin bzw. des Urhebers benutzt.

Artikel 8

BDVT-Mitglieder begegnen sich mit kollegialem Respekt, Achtung und Wertschätzung der jeweiligen Arbeit. Sie teilen ihr Wissen und ihre Erfahrungen, unterstützen sich fachlich und in ihrer beruflichen Entwicklung gegenseitig.

Artikel 9

BDVT-Mitglieder erklären,

  1. dass sie aktives Sektierertum und Organisationsformen ablehnen, die zum Ziel haben, Menschen durch bewusste Manipulation in ihre Abhängigkeit zu bringen; ganz gleich, ob diese materieller, psychischer oder geistiger Art ist
  2. dass sie bzw. ihr Unternehmen nicht nach den Strategien, Methoden und der Technologie von L. Ron Hubbard arbeiten bzw. arbeitet.
  3. dass weder sie noch ihre Mitarbeiter nach Strategien, Methoden und der Technologie von L. Ron Hubbard geschult wurden/werden bzw. keine Kurse und/oder Seminare nach den Strategien, Methoden und der Technologie von L. Ron Hubbard besuchen.
  4. dass sie Strategien, Methoden und der Technologie von L. Ron Hubbard zur Führung ihres Unternehmens und zur Durchführung ihrer Seminare ablehnen.
  5. dass sie nach den ethischen Richtlinien und im Sinne des „Berufskodex für die Weiterbildung“ des „Forum Werteorientierung in der Weiterbildung e.V. (FWW)“ handeln.
  6. Bei Anfragen sind BDVT-Mitglieder einverstanden, dass ihre Angaben bekanntgegeben werden.

Artikel 10

Für BDVT-Mitglieder sind Ehrlichkeit und Integrität selbstverständlich. Sie sind bestrebt, in ihrem Beruf und ihren eigenen Bildungszielen stets die höchstmögliche Qualität gegenüber Kund*innen und Partner*innen zu liefern. Eine ehrenwerte und kooperative Zusammenarbeit zwischen BDVT-Mitgliedern, Kund*innen und Geschäftspartner*innen ist das Ziel jedes Mitglieds.

Zum Download

Der unten abgebildeten Badge wird im Profil jedes Mitglieds automatisch sichtbar, sobald die BDVT-Compliance, Artikel 2 für Weiterbildungen erfüllt wurde.

Deine erlangten Weiterbildungen kann Du jederzeit in Deinem Expert*innen-Profil ein- und nachtragen.

compliance_badge

Das Siegel für die BDVT-Compliance zu Deiner persönlichen Verwendung kannst Du Dir im internen Downloadbereich für Mitglieder holen! Dort findest Du auch eine Übersicht, wieviele Punkte Du für die verschiedenen Weiterbildungsformate erhältst.

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