| Beirat |
|
Der Beirat berät ehrenamtlich das Präsidium in der Leitung des Verbands. Dabei besteht von Seiten des Präsidiums eine Informations- und Anhörungspflicht in einer Reihe von Punkten, die in der Satzung unter „§ 11 Beirat" aufgelistet sind.
Sinn der Satzung ist es, dem Präsidium einen Ansprechpartner an die Seite zu stellen, wenn es um ganz entscheidende Weichenstellungen in der Verbandsarbeit geht. Der Beirat setzt sich deshalb aus Kolleginnen und Kollegen zusammen, die über langjährige Erfahrungen in Training, Coaching und Beratung verfügen, die den Verband gut kennen und die vielleicht selbst schon die oder andere Funktion im Verband innehatten, − „Elder Statesmen" gewissermaßen, die das besondere Vertrauen der Verbands-Mitglieder besitzen. Mitglieder des Beirates dürfen während ihrer Beiratstätigkeit keine weiteren Funktionen im Verband übernehmen.
|
||||||||||||||||||||||||||||||






