Mitglieder
BDVT-Mitglieder zeichnen sich durch berufliche Professionalität, ehrenhaftes Verhalten und ständige eigene Weiterbildung aus. Sie haben sich in der Mitgliederversammlung 2010 der BDVT-Compliance verpflichtet und bekennen sich zu ethischen Grundsätzen des Forums Werteorientierung in der Weiterbildung e.V..

Die BDVT-Mitgliederversammlung ist das höchste Entscheidungsgremium – der Souverän – des Verbands. Sie findet einmal jährlich statt. Hier wird der Kurs des BDVT bestimmt. Die Mitgliederversammlung wählt das Präsidium, den Beirat, den Ehrenrat und die Kassenprüfer.

Einzelmitglieder


Einzelmitglieder stellen den größten Teil der BDVT-Mitglieder. Meist sind es Freiberufler. Ihr Mitgliedsbeitrag beträgt 420 Euro/Jahr, zudem wird eine Aufnahmegebühr von 250 Euro fällig. Zur Bewerbung als BDVT-Mitglied sollten Sie die notwendige Berufserfahrung als Trainer, Berater oder Coach mit drei Referenzen belegen können. Dann dürfen Sie das BDVT-Logo mit dem Zusatz „Mitglied im BDVT" führen.

Unternehmensmitglieder


wenn sich mindestens drei Personen aus einem Unternehmen mit ihrem Antrag für die Mitgliedschaft bewerben, bieten wir die Unternehmensmitgleidschaft an. Die ersten drei Mitglieder bezahlen einen Jahresbeitrag von 840,00 Euro und eine einmalige Aufnahmegebühr von 350,00 Euro. Für jedes weitere Mitglied erheben wir einen Jahresbeitrag von 200,00 Euro und eine Aufnahmegebühr in Höhe von 100,00 Euro.

Senioren


diese Mitgliedschaftsform kann mit 65 Jahren für das Folgejahr beantragt
werden. Es gilt die Kündigungsfrist einer ordentlichen Mitgliedschaft (Vollmitglied)
Der Jahresbeitrag liegt bei 105,00 Euro.

Junioren


Voraussetzung für die Juniormitgliedschaft ist der Nachweis, dass
die Tätigkeit als Trainer noch nicht länger als zwei Jahre ausgeübt
wird. Die Juniormitgliedschaft gilt für 24 Monate. Nach Ablauf geht die
Juniormitgliedschaft in die ordentliche Mitgliedschaft (Vollmitglied) über.
Die Juniormitgliedschaft kann mit einer 14-tägigen Frist zum Monatsende
gekündigt werden.

Ehrenmitglieder


die Mitgliederversammlung als stärkstes Gremium des Verbandes, kann Mitglieder, die sich um den Verband verdient gemacht haben, zu Ehrenmitgliedern machen. Dazu bedarf es der Zustimmung der Mitgliederversammlung. Ehrenmitglieder sind beitragsfrei.

Fördermitglieder


Für Fördermitglieder gelten die gleichen Konditionen, wie für Einzelmitglieder. Jedoch unterstützen Sie den Verband in verschiedenen Bereichen.