| Präsidium |
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Das Präsidium ist satzungsgemäß Vorstand im Sinne des § 26 BGB. Es leitet die gesamte Tätigkeit des Vereins und sorgt für die Umsetzung der Beschlüsse der Mitgliederversammlung. Das Präsidium entscheidet und handelt in allen Angelegenheiten des Vereins, die nicht der Beschlussfassung der Mitglieder-versammlung unterliegen. Dabei wird es von der Geschäftsstelle unterstützt.
Präsident
Vizepräsident
Vizepräsidentin
Vizepräsidentin
Es macht Spaß in und für einen Verband zu arbeiten, in dem die Mitglieder Generationen übergreifend Erfahrungen austauschen, sich mit Respekt und Toleranz begegnen und gegenseitig in vielfältiger Weise unterstützen. Zum Wohle der Mitglieder ist uns die kollegiale Zusammenarbeit mit den Berufs- und Fachgruppen sowie allen Gremien des Verbandes wichtig. Kommen Sie. − Machen Sie mit. − Gemeinsam bewegen wir etwas! Wir freuen uns auf Sie! |
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