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Petition Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG)

Ein Gesetz aus dem Jahr 1977 bedroht heute Tausende digitale Weiterbildungs-, Coaching- und Beratungsunternehmen in Deutschland. Das Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG) wurde vor fast 50 Jahren für analoge Briefkurse für Privatkunden geschrieben – nicht für moderne Online-Beratung, Live-Coachings oder interaktive Webinare.

Die Folge: Rechtschaos, massive Umsatzeinbrüche und Existenzängste bei seriösen Anbietern.

Die aktuelle Rechtslage führt zu erheblicher Rechtsunsicherheit in der deutschen Weiterbildungs-, Coaching- und Beratungsbranche und gefährdet den Wirtschaftsstandort Deutschland im Bereich digitaler Dienstleistungen.

1. Ausgangslage
Das Fernunterrichtsschutzgesetz stammt aus dem Jahr 1976, trat zum 1.1.1977 in Kraft und wurde für eine analoge Welt konzipiert. Die jüngste Rechtsprechung, insbesondere die Urteile des Bundesgerichtshofs vom 12. Juni 2025 und 2. Oktober 2025, hat eine Vielzahl von Anschlussurteilen nach sich gezogen, die zu widersprüchlichen Rechtsauffassungen führen.
Die Auswertung der Rechtsprechung seit Juni 2025 zeigt:

  • Uneinheitliche Auslegung zentraler Begriffe wie „Wissensvermittlung", „Lernerfolgskontrolle" und „räumliche Trennung"
  • Willkürliche Abgrenzung zwischen zulässiger Unternehmensberatung und vermeintlich genehmigungspflichtigem Fernunterricht
  • Rechtsunsicherheit für Tausende seriöse Anbieter digitaler Weiterbildungs- und Beratungsdienstleistungen
  • Missbräuchliche Nutzung der Gesetzeslage durch einzelne Marktteilnehmer/innen und Kanzleien

Beispielhafte Urteile zeigen die Inkonsistenz:

  • LG Hamburg (30.07.2025): Coaching für GbR kein Fernunterricht
  • LG München I (13.08.2025): Baulig Consulting kein Fernunterricht
  • OLG Celle (09.07.2025): Beratungsorientiertes Coaching kein Fernunterricht
  • LG Kassel (09.10.2025): Unternehmensberatung kann kein Unterrichtsvertrag sein
  • AG Paderborn (26.09.2025): Wertersatzanspruch verhindert Rückzahlung trotz FernUSG-Anwendung

Diese Entwicklung zeigt: Das Gesetz ist nicht mehr praktikabel und muss dringend reformiert werden.
Das FernUSG wurde für schriftliche Fernlehrgänge der 1970er Jahre konzipiert. Moderne digitale Formate wie:

  • Live-Online-Beratungen und Coachings
  • Hybride Lernformate
  • Interaktive Webinare mit individueller Begleitung
  • Plattformbasierte Unternehmensberatung

wurden bei der Gesetzgebung nicht berücksichtigt und lassen sich nicht sinnvoll in das bestehende Regelwerk einordnen.


Die Anwendung des FernUSG auf Geschäftskunden (B2B) ist besonders problematisch:

  • Unternehmen benötigen keinen Verbraucherschutz wie Privatpersonen
  • Geschäftsbeziehungen werden durch nachträgliche Vertragsnichtigkeiten destabilisiert
  • Wettbewerbsverzerrung gegenüber ausländischen Anbietern, die nicht dem FernUSG unterliegen
  • Innovationshemmung für digitale Geschäftsmodelle

Die derzeitige Rechtslage hat gravierende Konsequenzen:

  • Abwanderung von Weiterbildungs- und Beratungsunternehmen ins Ausland
  • Investitionsunsicherheit bei digitalen Bildungsangeboten
  • Vertrauensverlust bei Kunden und Geschäftspartnern
  • Schädigung des Standorts Deutschland im Bereich digitaler Dienstleistungen
  • Bedrohung von Arbeitsplätzen in einer zukunftsorientierten Branche

Das veraltete Gesetz wird zunehmend missbräuchlich genutzt:

  • Mandanten werden durch einzelne Kanzleien systematisch zur Anfechtung von Verträgen animiert
  • Seriöse Anbieter werden mit Massenklagen überzogen
  • Die eigentliche Schutzfunktion des Gesetzes wird konterkariert

B2B-Unternehmen werden wie Verbraucher behandelt
Geschäftskunden (GmbHs, Unternehmen) brauchen keinen Verbraucherschutz wie Privatpersonen
Trotzdem können Verträge nachträglich auf Basis des FernUSG für nichtig erklärt werden. In der Gesetzgebung fallen Geschäftskunden nicht unter verbraucherschutzrechtlichen Regelungen. Aus gutem Grund: B2B-Kunden gelten rechtlich als fachkundig, geschäftserfahren und selbst verantwortlich für ihre Vertragsentscheidungen. So werden durch die Anwendung des veralteten FernUSG im B2B-Bereich Verträge im Wert von Tausenden Euro angreifbar.

Missbrauch nimmt zu
● Einzelne Kanzleien nutzen das Gesetz systematisch für Massenklagen
● Seriöse Unternehmen werden mit haltlosen Forderungen überzogen
● Der eigentliche Verbraucherschutz wird zur Waffe gegen die Wirtschaft
● Das FernUSG wird zum Einfallstor für zweifelhafte Versuche der Vertragsauflösung für unzufriedene Kunden.

Jetzt unterschreiben!
Setzen Sie ein Zeichen für:
✅ Rechtssicherheit in der digitalen Weiterbildung
✅ Innovation und Digitalisierung in Deutschland
✅ Faire Rahmenbedingungen für Unternehmen
✅ Einen zukunftsfähigen Wirtschaftsstandort

Denn Gemeinsam können wir dieses veraltete Gesetz verändern.

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Je mehr Menschen davon erfahren, desto stärker wird unser Signal an die Politik.

#FernUSGReformieren #DigitaleBildung #Rechtssicherheit

Absender der Petition (in alphabetischer Reihenfolge der Verbände)

BDVT e.V., Berufsverband für Training, Beratung und Coaching: Nicole Kloppenburg
DVCT e.V., Deutscher Verband für Coaching und Training (dvct) e.V.: Birgit Thedens, Prof. Dr. Lars-Peter Linke
FWW e.V., Forum Werteorientierung in der Weiterbildung e. V.: Stephan Gingter
GSA, German Speakers Association e.V.: Stefan Brutscher

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