
Aktuelle Meldungen
Die erste Corona-Hilfe, die in der Breite ankommt und für Lebenshaltung verwendet werden kann
Seit Dienstag letzter Woche kann die Neustarthilfe beantragt werden.
Sie beträgt bis zu 7.500 Euro und sofern der Umsatzrückgang im ersten Halbjahr gegenüber dem Vergleichszeitraum nicht 10% oder weniger beträgt, kann der Antragsteller sie ganz oder mindestens teilweise behalten. Die Antragstellung erfolgt online - ohne Steuerberater.
Stand Samstag haben 29.000 Selbstständige die Hilfe beantragt und im Schnitt 5.838 Euro bewilligt bekommen. Die resultierenden 169,3 Mio. Euro sind letzte Woche bereits zu 40 Prozent überwiesen worden.
Es ist die erste Corona-Hilfe des Bundes ist, die in der Breite ankommt und zugleich auch für die Lebenshaltung verwendet werden darf.
Marcus Pohl vom ISDV hat unter www.isdv.net/ueh_3_und_neustarthilfe.html die wichtigsten Links und einen Neustarthilfe-Rechner (Excel) bereitgestellt.
Der VGSD hat unter der Domain www.neustarthilfe.de aus dem 26-seitigen FAQ des BMWi die 35 wichtigsten Fakten destilliert. Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung führt anhand von Screenshots durch den Antrag.
Weitere Infos am 24.02.2021 von 15:30 bis 17:00 Uhr (Anmeldung kostenlos unter https://www.vgsd.de/event-permalink/6038 möglich.)
Quelle: www.vgsd.de
10.02.2021 Offener Brief der Verbände: APPELL
Brief an das Bundesministerium der Finanzen und das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
BDVT zeichnet mit
Verfasser: Verband der Gründer und Selbstständigen Deutschland (VGSD) e.V.
Corona-Überbrückungshilfe III
Fragen und Antworten: Novemberhilfe, Dezemberhilfe und Neustarthilfe
Befreiung Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung
Wie schon im letzten Jahr zu Beginn der Pandemie haben auch 2021 Unternehmen, die von der Corona-Pandemie wirtschaftlich erheblich negativ betroffen sind, die Möglichkeit, einen Antrag auf Befreiung von der Pflicht zur Zahlung der Umsatzsteuer- Sondervorauszahlung beim Finanzamt zu stellen.
Die am 10.02.2021 fällig werdende Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung kann somit bei gewährter Dauerfristverlängerung ausgesetzt werden.
Die Finanzämter sind dazu angehalten, entsprechend begründete Anträge positiv zu entscheiden.
Überblick über alle Verordnungen in deiner Region.
„Darf ich das?“-App
Was darf man eigentlich, und welche Regeln und Gesetze sind in in deiner Region gerade gültig?
Während Corona gelten in allen Bundesländern unterschiedliche Regeln, und sogar der nächste Landkreis kann schon wieder anderen Erlassen unterliegen. Im Rahmen der Covid-19 Pandemie gibt es fast täglich neue Gesetze und Verordnungen, die unseren Alltag betreffen.
Da informiert zu bleiben kann schwierig sein!
Die „Darf ich das?“-App bietet dir einen genauen Überblick über alle Verordnungen in deiner Region. Du hast die Möglichkeit, nach Orten und Themen zu filtern und siehst so alle für dich wichtigen Informationen auf einen Blick. Haben die Kinos geöffnet, darf man wieder in Bars und Restaurants? Muss man beim Einkaufen und in Bus und Bahn eine Maske tragen? „Darf ich das?“ bietet dir die Möglichkeit, konkret nach deinem Ort und den Themen zu suchen, die dich wirklich interessieren. Trenn dich von lästigen Online-Suchen und veralteten Informationen in unüberschaubaren Verordnungen und Erlassen.
Die App kann ohne Registrierung und kostenfrei genutzt werden. Es werden keine personenbezogenen Daten erhoben oder gespeichert.
12.11.2020 Offener Brief an die Politik
Ehrliche Worte von einer nicht gesehenen Zielgruppe
Mit diesem Schreiben hat sich das Präsidium erneut an die Politik gewandt.
ANTWORTEN
Ministerium für Bildung Mecklenburg-Vorpommern
Ministerium für Bildung Rheinland-Pfalz
Ministerium für Wirtschaft Brandenburg
Ministerium für Wirtschaft Sachsen-Anhalt
Bundeskanzleramt, Bundesminister Prof. Dr. Braun
Ministerium für Wirtschaft Sachsen
Kultusministerium Baden-Württemberg
Ministerium für Wirtschaft Baden-Württemberg
Ministerium für Wirtschaft Schleswig-Holstein
Neustarthilfe
Unternehmerlohn in Form der „Neustarthilfe“ beschlossen: 5.000 Euro Einmalzahlung für sieben Monate
Umfassender FAQ zur Novemberhilfe / neueste Infos zum Unternehmerlohn
* Kann ich die Novemberhilfe beantragen, obwohl ich oder meine unmittelbaren Kunden nicht direkt von Schließungen betroffen sind?
* Nach welchem Kriterium wird der Umsatz ermittelt, von dem ich 75% erhalte?
* Darf ich im November Einnahmen erzielen und werden diese dann von der Förderung abgezogen?
* Kann ich die Hilfe auch für die private Lebenshaltung verwenden?
* Unter welchen Bedingungen gelte ich als Soloselbstständiger und darf damit ohne Steuerberater den Hilfeantrag stellen und statt dem Vorjahresmonat den durchschnittlichen Vorjahresumatz ansetzen?
* Ist weiterhin ein Unternehmerlohn geplant? Wie konkret sind die Pläne?
* Werden Novemberhilfe bzw. Unternehmerlohn auf die Grundsicherung angerechnet, falls ich diese beziehe?
Den aktuellen Wissensstand findest du hier:
Täglicher Situationsbericht Robert-Koch-Institut mit den aktuellen Fallzahlen
Reiseregeln innerländische Risikogebiete Stand 07.10.2020
Es gelten die Corona-Regelungen der Bundesländer. Wenn Sie verreisen wollen, müssen Sie sich darüber informieren. Aufgrund einzelner lokaler Ausbrüche kann es zum Teil für manche Regionen wieder zu Einschränkungen kommen. Bitte prüfen Sie vor Reiseplanungen, welche Regelungen für Ihre Region und für Ihr Reiseziel gelten. Bei allen eventuellen Reisen sind die Kontaktbeschränkungen und Abstandsregeln einzuhalten.
Welche Regeln in den Bundesländern gelten finden Sie hier
Grafik: Corona Regelungen der Bundesländer für Reisende Quelle: ZDF
NRW-Soforthilfe 2020: Fragen und Antworten zum Rückmeldeverfahren
NRW setzt Verbesserungen bei der Soforthilfe durch
Nordrhein-Westfalen hat sich beim Bund erfolgreich für verbesserte Abrechnungsmöglichkeiten bei der NRW-Soforthilfe 2020 eingesetzt. Das hat Wirtschafts- und Digitalminister Prof. Dr. Andreas Pinkwart mitgeteilt. Die Verbesserungen betreffen unter anderem Personalkosten, Stundungen und die Anrechnung zeitversetzter Zahlungseingänge. Unternehmen, Kammern und Verbände hatten Teile der Abrechnungsvorgaben des Bundes kritisiert.
Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg
Mittlerweile wurde eine Verlängerung der Überbrückungshilfe beschlossen.
Die 2. Phase der Überbrückungshilfe umfasst die Fördermonate September bis Dezember 2020. Anträge für die 2. Phase können voraussichtlich ab Oktober gestellt werden.
Wichtig: Anträge für die 1. Phase der Überbrückungshilfe (Fördermonate Juni bis August 2020) müssen spätestens bis zum 30. September 2020 gestellt werden. Es ist nicht möglich, nach dem 30. September 2020 rückwirkend einen Antrag für die 1. Phase zu stellen.
Überbrückungshilfe gestartet
Anschreiben an den Vorsitzenden des Ausschuss Wirtschaft und Energie im Bundestag
11.09.2020 - Anwort des Vorsitzenden Klaus Ernst
Vielen Dank für Ihr Schreiben, in dem Sie mich auf die mangelnde Unterstützung der Weiterbildungsbranche aufmerksam machen. Ich halte die starre Umsatzeinbußengrenze, die auch Ihren Mitgliedern zu schaffen macht, generell für unsinnig. Auch Unternehmen mit 50 Prozent weniger Umsatz brauchen Unterstützung, besonders wenn es sich wie bei Ihrer Branche um Wirtschaftsbereiche handelt, in denen es unwahrscheinlich ist, dass die Verluste später wieder ausgeglichen werden können.- Deshalb schlägt meine Fraktion hier ein gleitendes Modell vor, das den Unternehmen je nach Intensität des Einbruchs entsprechende Zuschüsse gewährt.
Auch die schmale Berechnungsgrundlage von nur zwei Monaten ist für viele Einzel- und Kleinunternehmen ein Problem. Ob Schausteller oder Gastronomen, Ausrichter von Festivals oder Jugendfreizeiten, die Tourismusbranche oder Messebau - sie alle haben ein stark saisonal ausgerichtetes Geschäft, das sich mit der Zweimonatsspanne nicht korrekt abbilden lässt. Dazu kommt, dass viele Selbständige im April und Mai noch Einnahmen aus alten Aufträgen hatten und ihr Umsatzeinbruch erst danach erfolgte, weil die Aufträge, die im Frühjahr ausblieben, erst im Sommer zu Buche schlugen. Hier muss die Berechnungsgrundlage erweitert werden. Ihr Vorschlag dazu leuchtet mir ein.
Ich werde mich dafür einsetzen, dass die Überbrückungshilfen für Soloselbständige und Kleinunternehmer/innen entsprechend verbessert werden.
Mit freundlichen Grüßen
Klaus Ernst
Petition (LINK)
Wir bitten dringend um Unterstützung. Zeichnen Sie mit! Und teilen Sie!
Telefonschaltkonferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 15. April 2020
Trainings und Coachings – Möglichkeiten der Durchführung in NRW
BDVT-Anschreiben an Herrn Minister Laumann
Antwort aus dem Ministerium:
Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
Verordnungen und Erlasse (aktualisiert am 04.05.2020)
Anschreiben an Politiker
Der BDVT ist nah an der Politik dran und hat zeitgleich mit der Petition die Parteispitzen der CDU, SPD, FDP und der Grünen, den Bundesminister für Wirtschaft, die Bundesministerin für Bildung und die jeweils 16 Landesminister*innen für Wirtschaft bzw. Bildung angeschrieben.
Musterbrief
Inspirations-Sprechstunde - NUR FÜR MITGLIEDER
Was kannst du wie tun? Gemeinsam mit deinem Kunden.
Warum ist es gerade in dieser Zeit so wichtig das zu tun?
Bitte vorab anmelden:
info (at) tomblank.de
T +49 172-2704298
silke.dillmann (at) me.com
T +49 (0) 6102 708 824
stephan.gingter (at) tatkraft.ag
T +49 (0) 179-3929310
Als Trainer im Krisenmodus
Ein Beitrag von Andreas Buhr, Buhr-Team
Kollegiales Lernen
Zoom
In drei Videos erklärt BDVT-Mitglied Alexander Plath, wie ZOOM funktioniert
Plattformen und Systeme für virtuelle Trainingskonzepte, E-Learning, Online-Seminare
Soforthilfe
Hilfe für Kolleg*innen in Quarantäne
Hilfe für Infizierte im Bereich des Landschaftsverband Rheinland
Selbstständige und Freiberufler bekommen nach dem Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten einen Verdienstausfall ersetzt. Die zuständige Behörde geht dabei von dem Gewinn aus, der im Steuerbescheid für das vergangene Kalenderjahr festgestellt wurde
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus.html
COVID-19: Wie Sie häusliche Isolation und Quarantäne gut überstehen
Psychologische Hilfe in herausfordernden Zeiten
Finanzen/Steuerliche Themen
Wo & wie die Einkommenssteuer-Vorauszahlung anpassen?
Grundsicherung
Versicherungspflichtverhältnis auf Antrag in der Arbeitslosenversicherung
Bestimmte Personenkreise haben die Möglichkeit, ein Versicherungspflichtverhältnis auf Antrag in der Arbeitslosenversicherung zu beantragen, um den Schutz der Arbeitslosenversicherung zu erhalten. Das Hinweisblatt informiert Sie über die Voraussetzungen und das Verfahren für das Versicherungspflichtverhältnis auf Antrag.
weitere Infoblätter dazu
Förderung von Corona-betroffenen Unternehmen durch das BAFA
Gesetzliche Krankenkassen - Beiträge
Honorarempfehlungen
Corona und Arbeitsrecht
Link zum Interview mit Arbeitsrechtlerin Britta Redmann
Liquiditätshilfen der Länder
Hilfestellungen der Bundesländer
Bayern
Leitfaden zu aktuellen Unterstützungsangeboten
Bremen
Hamburg
Staatliche Hilfe für Menschen in der Weiterbildungsbranche
Antwort der Hamburger Behörde für Schule und Bildung
Hessen
Hessisches Ministerium für Wirtschaft
Beantragung von Mikro-Liquidität
Mecklenburg-Vopommern
Niedersachsen
NRW
NRW-Antrag-Steuererleichterung
Saarland
Sachsen
Informationsquellen
Wenn es um die gesundheitlichen Aspekte geht
Produkte und Geschäftsmodelle
- Online nebenbei Geld verdienen
- Argumentation digitales Lernen
- Dokumentation von Absagen
- Erste Interventionen in Krisen
- Ehrenamtiches Engagement - aber wie?
Lifehacks für Eltern & Co
Familienregeln für Home-Office erarbeiten:
Homeoffice-Regeln aus NEW-WORK-QUELLE
Was zum Lesen:
https://warum-es-bullshit-ist.de/online-live-lesung-2020-03-15-aufzeichnung/
Übungen für Deine psychische Gesundheit