Das Präsidium ist satzungsgemäß Vorstand im Sinne des § 26 BGB. Es leitet die gesamte Tätigkeit des Verbandes mit Unterstützung der Geschäftsführung und sorgt für die Umsetzung der Beschlüsse der Mitgliederversammlung.
Das Präsidium entscheidet und handelt zusammen mit der Geschäftsführung in allen Angelegenheiten des Verbandes, die nicht der Beschlussfassung der Mitgliederversammlung unterliegen. Dabei werden sie von der Geschäftsstelle unterstützt.
Das Präsidium setzt sich aus bis zu sechs Mitgliedern zusammen, die sich ehrenamtlich für den BDVT engagieren.
Die Zuordnung einzelner Aufgaben und Projekte zu den jeweiligen Präsidiumsmitgliedern wird vom Präsidium selbst getroffen. Die angegebenen Ressorts dienen zur ersten Orientierung.
Die Zuordnung der Ressorts ist vorläufig. Die finale Zuordnung erfolgt nach Absprache voraussichtlich ende Juli 2026.
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